Durch die Sprachfeststellungsprüfung kann die Amtssprache eines Herkunftslandes anstelle einer Pflichtfremdsprache bzw. Wahlpflichtfremdsprache anerkannt werden, um die Fremdsprachenpflicht für die jeweilige Schullaufbahn zu sichern.
Wer? | Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die aufgrund ihrer migrationsbedingten Schulbiografie nicht von Beginn an in das Fremdsprachenangebot einer Schule integriert werden konnten |
Wann? | Am Ende des jeweiligen Bildungsganges in der Sekundarstufe I und in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe |
Wie? | Schriftlicher Prüfungsteil mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben sowie mündlicher Prüfungsteil mit z.Z. dezentral gestellten Aufgaben |