Die Sprachprüfung nach Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts kann abgelegt werden, um sprachliche Fähigkeiten in der Amtssprache eines Herkunftslandes in Wort und Schrift nachzuweisen.
Wer? Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die zweisprachig in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen aufwachsen
Wann? Am Ende des jeweiligen Bildungsganges in der Sekundarstufe I
Wie ? Schriftlicher Prüfungsteil mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben sowie ggf. mündliche Abweichungsprüfung mit z.Z. dezentral gestellten Aufgaben